Jedem von uns kann das passieren. Nach einer glücklichen Ehe kommt es doch zu einer Trennung. Dabei gehen einem viele Dinge durch den Kopf. Was passiert jetzt? Was muss geklärt und geregelt werden? Neben gesetzlichen Bestimmungen ist es nun wichtig, eine geeignete Scheidungsvereinbarung zu treffen. Und diese sind an mehreren Aspekten geknüpft.
Was jetzt beachtet werden sollte
Bevor eine Scheidung erst wirksam wird, müssen Sie von Ihrem Ehegatten getrennt sein. Das heißt, dass Sie laut Gesetz ein Jahr ohne Versöhnungsbereitschaft getrennt sein müssen. Nur durch besondere Umstände, wie zum Beispiel Misshandlungen oder Gewalt, kann die Ehe auch vorher geschieden werden. Sind Kinder mit beteiligt, sollten Sie sich überlegen, ob eine Versöhnung doch noch in Frage kommt, um die Ehe aufrecht zu erhalten. Eine Scheidungsvereinbarung kann schon mit der Ehescheidung zusammen beantragt werden.
Geschieden – Was jetzt?
Dass jede Partei in so einer Situation viele Emotionen einfließen lässt, sollten Sie besonders jetzt Ihre Gedanken objektiv auf die Folgen Ihrer Trennung und Scheidung lenken. Nach Möglichkeit sollten Sie alles im gegenseitigen Einvernehmen absprechen und genau regeln. Dafür werden Sie rechtlich unterstützt durch eine Scheidungsvereinbarung. Dass alles, was Sie gemeinsam genutzt haben, jetzt geteilt werden muss, ist folglich eine schwierige Sache. Untereinander diese Gegebenheiten abzusprechen mag zwar funktionieren, führt aber meistens dazu, dass doch einer der Parteien nicht ganz zufrieden ist. Deshalb sollten Sie sich in jedem Fall von einem Anwalt beraten lassen.
Was genau wird geregelt?
Sie werden merken, dass Sie Ihrem Partner doch näher standen, als Sie dachten. Bei der Scheidungsvereinbarung werden über die zukünftige Nutzung der ehelichen Wohnung sowie des Hausstandes, Kindes- und Ehegattenunterhalt und jegliche vermögensrechtliche Ansprüche festgelegt. Sollte es Kinder geben, wird auch der Umgang mit diesen geregelt. In erster Linie ist es für Sie erst einmal wichtig zu klären, wer weiter in der Wohnung bleibt. Daraus ergeben sich meistens Klärungen über den Verbleib des Hausstandes. Während der Trennung sollte schon über Kindes- und Ehegattenunterhalt in der Scheidungsvereinbarung nachgedacht werden. Eine Rolle spielt hier besonders, bei wem das Kind lebt und was dieser Elternteil verdient. Vermögensrechtliche Ansprüche sind Konten, Besitz, Kredite oder gar Schulden. Da es in dieser Hinsicht oft zu Reibereien kommt, kann eine Scheidungsvereinbarung eine klare Regelung rein bringen.
Notar oder Anwalt?
Einen Anwalt berät Sie kompetent über die wesentlichen Aspekte. Wenn es zu einer Scheidungsvereinbarung kommt und eine Regelung gefunden wurde, ist es laut Gesetz zwingend notwendig, diese notariell beurkunden zu lassen. Sie können so nicht nur auf einen Anwalt verzichten, es dient ebenso zu Ihrem Schutz: Denn erneute Streitigkeiten und private Vereinbarungen können so nicht mehr durchgesetzt werden.